Qualifikationsverfahren

Ob zwei- oder dreijährige Ausbildung, ob Eidg. Berufsattest (EBA) oder Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ): Am Schluss jeder Ausbildung steht das Qualifikationsverfahren bzw. die Abschlussprüfung.

An der Abschlussprüfung soll der Lehrling zeigen, ob er die im Ausbildungsreglement und im Lehrplan umschriebenen Lernziele erreicht hat.

Die praktische Prüfung wird zentral in den Räumen der überbetrieblichen Kurse durchgeführt. Dem Lehrling müssen ein Arbeitsplatz und die erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

Der Lehrling erhält die Prüfungsaufgaben erst bei Beginn der Prüfung. Sie werden ihm, soweit notwendig, erklärt. Die Aufgaben für die praktische Prüfung sind dem Lehrling in schriftlicher Form abzugeben.

Das während der Lehrzeit geführte Arbeitsbuch und die für die Ausbildung verwendeten Fachbücher und Hilfsmittel dürfen bei der Prüfung im Fach Praktische Arbeiten verwendet werden.

Als Abschluss und zugleich Höhepunkt der Ausbildung darf wohl die Qualifikationsfeier mit der Diplom- bzw. Zeugnisübergabe bezeichnet werden. Die besten Lernenden tragen sich im „Goldenen Buch" ein.

Prüfungsexperten

Die kantonale Behörde ernennt die Prüfungsexperten. In erster Linie werden Absolventen von Expertenkursen beigezogen.

Die Experten sorgen dafür, dass sich der Lehrling mit allen vorgeschriebenen Arbeiten während einer angemessenen Zeit beschäftigt, damit eine zuverlässige und vollständige Beurteilung möglich ist. Mindestens ein Experte überwacht dauernd und gewissenhaft die Ausführung der Prüfungsarbeiten. Er hält seine Beobachtungen schriftlich fest. Die Abnahme der mündlichen Prüfungen erfolgt durch mindestens zwei Experten; dabei erstellt ein Experte Notizen über den Verlauf des Prüfungsgesprächs. Die Experten prüfen den Lehrling ruhig, wohlwollend und bringen Bemerkungen sachlich an. Mindestens zwei Experten beurteilen die Prüfungsarbeiten.

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