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vom 29. August 2000
1 Name und Sitz
Art.1 Name
Unter dem Namen
Hotel & Gastro formation Thurgau
by
Union Helvetia Thurgau, Gastro Thurgau, Hotelierverein Thurgau
im Folgenden „Hotel & Gastro formation Thurgau“ genannt, besteht ein Verein gemäss Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Art. 2 Sitz
Der Sitz von Hotel & Gastro formation Thurgau ist am jeweiligen Ort des Sekretariates.
2 Zweck und Aufgaben
Art. 3 Zweck
Zweck von Hotel & Gastro formation Thurgau ist es:
- die gastgewerbliche Berufsbildung sozialpartnerschaftlich zu koordinieren und zu fördern;
- Aufgaben in der Berufsbildung und der Nachwuchsförderung gemeinsam durchzuführen;
- die Bestrebungen von Hotel & Gastro formation (Schweiz) zu unterstützen.
Art. 4 Übergeordnetes Recht
- Die Statuten von Hotel & Gastro formation Thurgau und die gestützt darauf erlassenen Weisungen und durchgeführten Massnahmen dürfen nicht im Widerspruch stehen zu den Statuten, Reglementen, Wegleitungen und Richtlinien von Hotel & Gastro formation (Schweiz).
- Im Rahmen von Absatz 1 dieses Artikels ist die Hotel & Gastro formation Thurgau rechtlich und finanziell selbständig.
Art. 5 Aufgaben
Hotel & Gastro formation Thurgau hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Gastgewerbliche Berufslehren, wie:
- Durchführung der Einführungskurse für gastgewerbliche Lehrlinge, soweit diese nicht in die interkantonalen Fachkurse integriert sind, gemäss den Reglementen,
Wegleitungen und Richtlinien von Hotel & Gastro formation (Schweiz);
- Behandlung von Fragen des gastgewerblichen Lehrlingswesens und der Lehrabschlussprüfungen
zuhanden der Lehrbetriebe, der Berufsschulen und der zuständigen
kantonalen Behörden;
- Durchführung der praktischen und berufskundlichen Lehrabschlussprüfungen,
soweit ihr diese Aufgaben übertragen sind;
- Vermittlung von Lehrstellen und Lehrinteressenten;
- Beratung und Förderung der gastgewerblichen Lehrbetriebe;
- Aus- und Weiterbildung der Lehrmeister und Ausbildner; Durchführung von
Fortbildungsveranstaltungen für Lehrmeister in Zusammenarbeit mit den zuständigen
kantonalen Behörden;
- Übertragene Aufgaben: Ausführung der von Hotel & Gastro formation (Schweiz)
übertragenen Aufgaben;
- Nachwuchsmarketing, wie:
- Übernahme von regionalen Aufgaben gastgewerblichen Nachwuchsmarketings
in Koordination mit den schweizerischen Berufsverbänden;
- Informationen der Berufsberatungsstellen und der Volksschulen über die gastgewerblichen
Ausbildungsmöglichkeiten;
- Berufliche Weiterbildung, wie Durchführung von Kursen in der beruflichen Weiterbildung
gemäss den Reglementen, Wegleitungen und Richtlinien von Hotel &
Gastro formation (Schweiz);
- Interessenvertretung, wie:
- Zusammenarbeit mit den kantonalen und regionalen Sektionen der Träger- und
Mitgliedverbände von Hotel & Gastro formation (Schweiz) in allen Bereichen
des Lehrlingswesens und Vertretung der gemeinsamen Interessen gegenüber
den zuständigen kommunalen und kantonalen Behörden;
- Erarbeiten von gemeinsamen Stellungnahmen auf kantonaler Ebene in Fragen
der gastgewerblichen Berufsbildung;
- Information: Orientierung und Information der Lehrbetriebe, der angeschlossenen Organisationen und interessierter Kreise über die Belange der gastgewerblichen Berufsbildung auf kantonaler Ebene.
Art. 6 Non-profit Organisation
Hotel & Gastro formation Thurgau erstrebt keinen wirtschaftlichen Gewinn.
3 Mitglieder
Art. 7 Mitglieder
- Hotel & Gastro formation Thurgau gehören als Mitglieder folgende Berufsverbände an:
- Union Helvetia Thurgau,
- Gastro Thurgau,
- Hotelierverein Thurgau.
- Die Delegiertenversammlung („früherer Vorstand KFG“) kann weitere Berufsverbände oder Institutionen mit gleichen Zweckartikeln als Mitglieder aufnehmen.
Art. 8 Austritt
Der Austritt eines Berufsverbandes aus dem Verein Hotel & Gastro formation Thurgau kann mit schriftlicher Kündigung unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres erfolgen.