Thurgau

Statuten

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vom 29. August 2000

1 Name und Sitz

Art.1 Name

Unter dem Namen

Hotel & Gastro formation Thurgau
by
Union Helvetia Thurgau, Gastro Thurgau, Hotelierverein Thurgau

im Folgenden „Hotel & Gastro formation Thurgau“ genannt, besteht ein Verein gemäss Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Art. 2 Sitz

Der Sitz von Hotel & Gastro formation Thurgau ist am jeweiligen Ort des Sekretariates.

2 Zweck und Aufgaben

Art. 3 Zweck

Zweck von Hotel & Gastro formation Thurgau ist es:

  1. die gastgewerbliche Berufsbildung sozialpartnerschaftlich zu koordinieren und zu fördern;
  2. Aufgaben in der Berufsbildung und der Nachwuchsförderung gemeinsam durchzuführen;
  3. die Bestrebungen von Hotel & Gastro formation (Schweiz) zu unterstützen.

Art. 4 Übergeordnetes Recht

  1. Die Statuten von Hotel & Gastro formation Thurgau und die gestützt darauf erlassenen Weisungen und durchgeführten Massnahmen dürfen nicht im Widerspruch stehen zu den Statuten, Reglementen, Wegleitungen und Richtlinien von Hotel & Gastro formation (Schweiz).
  2. Im Rahmen von Absatz 1 dieses Artikels ist die Hotel & Gastro formation Thurgau rechtlich und finanziell selbständig.

Art. 5 Aufgaben

Hotel & Gastro formation Thurgau hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Gastgewerbliche Berufslehren, wie:
    1. Durchführung der Einführungskurse für gastgewerbliche Lehrlinge, soweit diese nicht in die interkantonalen Fachkurse integriert sind, gemäss den Reglementen, Wegleitungen und Richtlinien von Hotel & Gastro formation (Schweiz);
    2. Behandlung von Fragen des gastgewerblichen Lehrlingswesens und der Lehrabschlussprüfungen zuhanden der Lehrbetriebe, der Berufsschulen und der zuständigen kantonalen Behörden;
    3. Durchführung der praktischen und berufskundlichen Lehrabschlussprüfungen, soweit ihr diese Aufgaben übertragen sind;
    4. Vermittlung von Lehrstellen und Lehrinteressenten;
    5. Beratung und Förderung der gastgewerblichen Lehrbetriebe;
    6. Aus- und Weiterbildung der Lehrmeister und Ausbildner; Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Lehrmeister in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden;
  2. Übertragene Aufgaben: Ausführung der von Hotel & Gastro formation (Schweiz) übertragenen Aufgaben;
  3. Nachwuchsmarketing, wie:
    1. Übernahme von regionalen Aufgaben gastgewerblichen Nachwuchsmarketings in Koordination mit den schweizerischen Berufsverbänden;
    2. Informationen der Berufsberatungsstellen und der Volksschulen über die gastgewerblichen Ausbildungsmöglichkeiten;
  4. Berufliche Weiterbildung, wie Durchführung von Kursen in der beruflichen Weiterbildung gemäss den Reglementen, Wegleitungen und Richtlinien von Hotel & Gastro formation (Schweiz);
  5. Interessenvertretung, wie:
    1. Zusammenarbeit mit den kantonalen und regionalen Sektionen der Träger- und Mitgliedverbände von Hotel & Gastro formation (Schweiz) in allen Bereichen des Lehrlingswesens und Vertretung der gemeinsamen Interessen gegenüber den zuständigen kommunalen und kantonalen Behörden;
    2. Erarbeiten von gemeinsamen Stellungnahmen auf kantonaler Ebene in Fragen der gastgewerblichen Berufsbildung;
  6. Information: Orientierung und Information der Lehrbetriebe, der angeschlossenen Organisationen und interessierter Kreise über die Belange der gastgewerblichen Berufsbildung auf kantonaler Ebene.

Art. 6 Non-profit Organisation

Hotel & Gastro formation Thurgau erstrebt keinen wirtschaftlichen Gewinn.

3 Mitglieder

Art. 7 Mitglieder

  1. Hotel & Gastro formation Thurgau gehören als Mitglieder folgende Berufsverbände an:
    1. Union Helvetia Thurgau,
    2. Gastro Thurgau,
    3. Hotelierverein Thurgau.
  2. Die Delegiertenversammlung („früherer Vorstand KFG“) kann weitere Berufsverbände oder Institutionen mit gleichen Zweckartikeln als Mitglieder aufnehmen.

Art. 8 Austritt

Der Austritt eines Berufsverbandes aus dem Verein Hotel & Gastro formation Thurgau kann mit schriftlicher Kündigung unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres erfolgen.